Auf dem EDV-Gerichtstag im vergangenen September in Saarbrücken hat sich das Projekt "NeFa" vorgestellt. Sein selbstgesetzter ehrgeiziger Anspruch: Den Richterarbeitsplatz der Zukunft entwickeln. "NeFa" ist ein gemeinsames Projekt der niedersächsischen und hessischen Justiz, das eine neue modulbasierte Justizsoftware entwickelt, mit der in naher Zukunft die elektronische Akte das Papier ersetzen soll. Profitieren sollen von der elektronischen Aktenführung, von den Möglichkeiten der Vernetzung Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Bei der Vorstellung auf dem EDV-Gerichtstag war das Interesse der Juristinnen und Juristen groß, auch wenn es noch Jahre dauern wird, bis die neue Fachanwendung in allen Justizbereichen läuft. BIK@work interessiert sich für die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsplätze und sprach darüber mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Herrn Detlef Stark.
NeFa auf dem EDV-Gerichtstag
BIK@work: Das niedersächsische und hessische Justizministerium haben sich vorgenommen, in dem gemeinsamen Projekt "NeFa" eine zukunftsfähige Justizsoftware zu entwickeln. Wie dem "NeFa"-Newsletter vom Frühjahr 2010 zu entnehmen ist, sollen bei den Arbeitsplätzen in der Justiz "Funktionen zur elektronischen Steuerung der nachfolgenden Bearbeitung integriert werden, die individuelle Arbeitsweisen unterstützen". Heißt das, es wird bei der Entwicklung bereits auf barrierefreie Anwendungen geachtet, die behinderte Beschäftigte für ihre Arbeitsweise brauchen?
Richter Detlef Stark: Das ist richtig, im Projekt „NeFa“ wird bereits im Zuge der Entwicklung die mögliche Nutzung durch behinderte Beschäftigte berücksichtigt. So wird darauf geachtet, Barrieren für Personen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder Motorik zu vermeiden und die Verwendung assistiver Techniken zu unterstützen. Der eigens für das Projekt „NeFa“ erstellte „Styleguide“, der die Anforderungen an die Gestaltung der Bedienungsoberflächen definiert, widmet dem Thema der Barrierefreiheit ein ganzes Kapitel.
BIK@work: Erfahrungen in Betrieben zeigen immer wieder, dass bei notwendigen Veränderungen oder Anpassungen von Formaten oder Anwendungen die Erfordernisse behinderter Nutzer übersehen werden. Werden mit "NeFa" solche Probleme ausgeschlossen?
Detlef Stark: Auch wenn Probleme dieser Art naturgemäß nicht völlig ausgeschlossen werden können, so bin ich doch überzeugt, dass wir mit dem Projekt „NeFa“ durch frühzeitige Berücksichtigung bei der Entwicklung und durch entsprechende Testverfahren letztlich eine weitgehend barrierefreie Anwendung zur Verfügung stellen können. Dabei kommt uns das für das Projekt „NeFa“ verwendete agile Entwicklungsmodell zugute, bei dem mit dem Sachverstand und dem Fachwissen eines justizinternen Entwicklerteams in kurzen Entwicklungszyklen vorgegangen wird. Dadurch ist gewährleistet, dass erkannten Problemen rechtzeitig entgegengesteuert werden kann.
BIK@work: Werden die Entwickler die Kompetenz externer Berater in barrierefreier Kommunikation in Anspruch nehmen? Wie kann das aussehen?
Detlef Stark: Eine Zusammenarbeit mit dem Projekt BIK@work ist beabsichtigt. Derzeit wird in Abstimmung mit den Entwicklern, die für das Oberflächendesign zuständig sind, geprüft, ob und wann gemeinsam mit BIK@work entsprechende Schulungsmaßnahmen stattfinden werden. Außerdem werden von uns Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Überprüfungen der Entwicklungsergebnisse durch BIK@work für sinnvoll gehalten.
BIK@work: Inwieweit werden behinderte Richterinnen, Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in die Entwicklung einbezogen?
Detlef Stark: Derzeit sind ein sehbehinderter und ein blinder Richter in die Entwicklung einbezogen. Die Einbeziehung weiterer Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtspfleger- und auch aus dem Servicebereich ist beabsichtigt.
BIK@work: Sehen Sie in der "elektronischen Akte", im elektronischen Rechtsverkehr eine Chance oder eine Gefahr für die Beschäftigung behinderter Mitarbeiter?
Detlef Stark: Ich sehe keine Gefahren, sondern große Chancen. Durch den bei der elektronischen Akte und den entsprechenden Bearbeitungsprogrammen möglichen Einsatz assistiver Techniken wird es bei Weitem besser als bei der herkömmlichen Papierakte möglich sein, behinderten Kolleginnen und Kollegen den eigenständigen Zugang und die eigenständige Bearbeitung zu ermöglichen.
Interview: Sigrid Meißner
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