Die Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben. Sie stärkt den sozialen Zusammenhalt. Die Verordnung steht somit im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinn der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie.
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Am 27. April 2002 wurde das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
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