Seitdem im Juli 2002 die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) verabschiedet worden ist, hat sich die Zugänglichkeit öffentlicher Webangebote verbessert, auch andere Anbieter orientieren sich an der Verordnung, immer mehr Webdesigner greifen das Thema auf. In letzter Zeit ist die Verordnung jedoch ins Gerede gekommen. Sie sei zu eng oder zu weit gefasst, technisch überholt oder einseitig. Nur der unvermeidliche Streit um die Deutungshoheit? Oder ist mehr dran?
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Richtlinien / Gesetzgebung