Seit sechs Jahren arbeiten BIK und der Norddeutsche Rundfunk (NDR) zusammen. Seit 2009 gibt es beim NDR eine EDV-Rahmendienstvereinbarung, deren Bestandteil Barrierefreiheit am Arbeitsplatz ist. Die IT-Experten des NDR wissen inzwischen Workshops und Beratung von BIK@work zu schätzen. Im Projekt BIK@work wird der NDR inzwischen zu den „Leuchttürmen“ gezählt.
BIK@work: Im NDR gilt seit November 2009 eine EDV-Rahmendienstvereinbarung. Sie legt fest, dass alles, was im EDV-Bereich neu angeschafft werden soll, auf Barrierefreiheit geprüft wird. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung ist in einem Mitwirkungsverfahren beteiligt, kann Vorschläge und Einwendungen geltend machen. Wie bewertet die Intendanz die Vereinbarung, ist sie eher hinderlich oder fördert sie die Entwicklung?
Dr. Arno Beyer: Die neue Rahmendienstvereinbarung war überfällig und ist nach unserer ersten Einschätzung durchaus hilfreich. Endlich sind jene Maßnahmen geregelt, die für den Ausbau barrierefreier Angebote von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die durch den „Styleguide Barrierefreiheit“ vorgegebene Checkliste hat dabei den Vorteil, durch ständige Aktualisierungen den technischen und rechtlichen Entwicklungen Rechnung tragen zu können.
BIK@work: Wir sehen den NDR als einen „Leuchtturm“, als ein Vorbild im Bemühen um Barrierefreiheit am Arbeitsplatz. Nun ist der NDR, wie andere öffentlich-rechtliche Unternehmen auch, der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Zieht diese Verpflichtung Grenzen bei der weiteren Umsetzung von Barrierefreiheit? Wo sind die Grenzen?
Dr. Arno Beyer: Wir sind nicht nur dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, sondern auch dem der Sparsamkeit verpflichtet. Dadurch ergeben sich immer wieder – auch bei unserem Programmauftrag – ganz natürlich Spannungsfelder. Das gilt aber auch für die baulichen Voraussetzungen in Sachen Barrierefreiheit. Bei Neubauvorhaben ist die Barrierefreiheit seit langem Standard, die Anpassung der bestehenden Gebäude geschieht kontinuierlich und folgt jeweils einer sorgfältigen Abwägung zwischen Kosten und Nutzen.
BIK@work: Barrieren existieren oft auch im Kopf von Arbeitgebern und Personalleitern bei der möglichen Einstellung von behinderten Menschen. Sie glauben – entgegen allen Erfahrungen –, dass Behinderte weniger leistungsfähig seien. Will der NDR auch hier mit gutem Beispiel vorangehen und bei Einstellungen, Beförderungen etc. behinderte Bewerber bevorzugen?
Dr. Arno Beyer: Grundsätzlich gibt es auch in unseren Stellenausschreibungen den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis zur vorrangigen Berücksichtigung von schwerbehinderten Bewerber/innen. Dazu setzen wir noch freiwillig die Ergänzung, dass deren Bewerbungen im NDR willkommen sind. Als Schwerpunkt haben wir uns in letzter Zeit auf kaufmännische Auszubildende konzentriert, teilweise auch mit Erfolg. Aber leider ist die Resonanz auf unsere Anzeigen in verschiedenen Fachpublikationen sehr gering. Unabhängig davon haben Sie recht: Die tatsächliche Leistungsfähigkeit von Behinderten ist wahrscheinlich vielen Entscheidungsträgern immer noch nicht ganz klar, was aber nichts über den guten Willen aussagt.
BIK@work: Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im NDR werden älter. Barrierefreiheit ist auch ein Merkmal altersgerechter Arbeitsplätze. Wie stellt sich der NDR darauf ein?
Dr. Arno Beyer: Hier verweise ich zunächst auf meine Antwort auf Frage 2. Darüber hinaus gibt es immer wieder erfolgreiche individuelle Lösungen für den einzelnen Arbeitsplatz. Hier arbeiten der Mitarbeiter, der Betriebsarzt, vor allem aber auch die Vertrauensperson der Schwerbehinderten eng und vertrauensvoll zusammen. Dem demografischen Wandel und den damit verbundenen Anforderungen an ein alters- und alternsgerechtes Arbeiten trägt der NDR auch durch die betriebliche Gesundheitsförderung und eine entsprechende Personalentwicklung Rechnung. In diesem Zusammenhang wendet sich insbesondere das Seminar „Bilanz & Ausblick“ an alle Mitarbeiter/-innen, die das 56. Lebensjahr vollendet haben.
BIK@work: Wie wichtig sind behinderte Nutzer von Radio und Fernsehen als Kunden? Blinde, stark sehbehinderte, gehörlose und schwerhörige Menschen zahlen keine Gebühren. Viele würden aber einen Beitrag leisten, wenn die Programme barrierefrei ausgerichtet wären. Gibt es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Überlegungen, wie man den Forderungen gerecht werden kann?
Dr. Arno Beyer: Aber ja, und zwar schon seit längerem. In den Leitlinien unseres Hauses für die Programmgestaltung ist dem Thema Barrierefreiheit sogar ein eigenes und längeres Kapitel gewidmet. Im Hörfunk bieten wir gezielt Formate an, die besonders für blinde und sehbehinderte Menschen attraktiv sind. Sendungen wie „Logo – Das Wissenschaftsmagazin“, „Bildungsreport“, „Frauenforum“, „Lebenswelten“, „Radio Visite“, „Zeitzeichen“ oder „Zwischen Hamburg und Haiti“ bieten gute Möglichkeiten, gesellschaftliche Debatten und Entwicklungen zu verfolgen. Im Fernsehen hat der NDR 2007 mit der Untertitelung begonnen und diese seitdem ständig ausgebaut. Einige wichtige Beispiele: „DAS!“, „Kulturjournal“, „Weltbilder“ sowie „NDR aktuell“, „Visite“ und „Markt“ sind untertitelt. Insgesamt ist dadurch mehr als ein Drittel des Fernsehangebotes im NDR auf gehörlose und hörgeschädigte Menschen ausgerichtet. Im sogenannten fiktionalen Bereich sollen in Zukunft sogar sämtliche neuen Sendungen mit einer Audiodeskription ausgestrahlt werden. Diese akustische Untertitelung sorgt für einen blindengerechten Hörfilm mit zusätzlichen Erläuterungen. Dabei sind Bildbeschreibungen in den Dialogpausen des Films zu hören. Im Online-Bereich hat der NDR als erste Anstalt der ARD bereits 2004 seinen Internetauftritt weitgehend barrierefrei gestaltet. Aber auch hier geht die Arbeit ständig weiter. Inzwischen sind im Videotext und im Internet-Angebot neue Serviceseiten erstellt worden, die gezielt auf die barrierefreien Angebote aufmerksam machen. Zum Ausgangspunkt Ihrer Frage: Behinderte Nutzer unserer Programme sind für uns selbstverständlich genauso wichtig wie jeder Gebührenzahler auch – unabhängig davon, ob der einzelne davon befreit ist oder nicht.
Interview: Sigrid Meißner
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