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Aktuelle Meldung

Michael Große-Drenkpohl, Fachdienst für sehbehinderte Menschen:
Anforderungen steigen, der Zugang zur Informationstechnik verschlechtert sich

Michael Große-Drenkpohl ist seit 2002 Ansprechpartner im Fachdienst für sehbehinderte Menschen des LWL-Integrationsamtes Westfalen. Große-Drenkpohl berät sehbehinderte und blinde Menschen bei der Ausstattung oder dem Umbau ihres Arbeitsplatzes mit technischen Hilfsmitteln, bei Finanzierungsfragen, Arbeitsassistenz- und Fortbildungsbedarf. Zudem klärt er Arbeitgeber darüber auf, welche Unterstützung sehbehinderte und blinde Beschäftigte brauchen, was Sehbehinderung ist und was diese für die Arbeit bedeutet. In seiner Funktion als Technischer Berater des Integrationsamtes Münster und als Mitglied im BIK@work-Projektbeirat ist Große-Drenkpohl ein wichtiger Kooperationspartner für die Umsetzung der BIK@work-Projektziele. Im Interview mit BIK@work beschreibt er Probleme und Lösungsansätze, mit denen er und das BIK@work-Team sich alltäglich auseinanderzusetzen haben.

Michael Große-Drenkpohl, Foto: Uschi Medding

Michael Große-Drenkpohl,
Integrationsamt Westfalen

BIK@work: Sie beraten sehbehinderte und blinde Menschen bei der barrierefreien Gestaltung von Computerarbeitsplätzen. Wo liegen die Probleme hauptsächlich?

Große-Drenkpohl: Die Probleme sind vielschichtig. Voraussetzung für eine gute Ausstattung ist in erster Linie die Barrierefreiheit, gefolgt von der Nutzbarkeit. Wir erleben es leider immer wieder, dass schwerbehinderte Menschen in ihrer vorhandenen guten Leistungsfähigkeit durch die Einführung neuer Techniken eingeschränkt werden.

Ein grundlegendes Problem ist, dass Barrierefreiheit – was immer auch von Einzelnen darunter verstanden wird – bei der Einführung neuer Programme häufig keine Rolle spielt. Vielfach existieren Vorurteile hinsichtlich möglicher Kosten und Verzögerungen durch zusätzliche Entwicklungsaufwendungen.

Eine Anpassung über Skripte oder sehr detaillierte zusätzliche Kenntnisse der assistiven Software an die barrierefreien Programme ermöglicht schwerbehinderten Menschen zwar eine Nutzung, zieht aber häufig eine umständliche, Zeit und Energie raubende Arbeitsweise nach sich. Problematisch ist auch die Nachhaltigkeit: Jede (zudem nicht immer offensichtliche!) Änderung der Software erfordert eine nachträgliche Anpassung und damit verbundene Ausfallzeiten. Die finanziellen Aufwendungen bewegen sich hierfür nicht selten im fünfstelligen Bereich.

BIK@work: Was hat sich an den Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplätzen in den letzten Jahren geändert?

Große-Drenkpohl: Die Anforderungen steigen. Zum einen aufgrund höherer Informationsdichte, zum anderen wegen erwarteter Bearbeitungsgeschwindigkeit. Allgemein ist festzustellen, dass viele Arbeitsplätze blinder und sehbehinderter Menschen durch die Umstellung auf neue EDV-Verfahren und -Techniken schlechter zugänglich werden. Ein Beispiel: Der klassische Beruf des Telefonisten hat sich von der reinen Vermittlung ein- und ausgehender Gespräche zum Auskunftsplatz mit unterschiedlichen Informationsquellen entwickelt.

In der Vergangenheit war eine Unterstützung schwerbehinderter Telefonisten durch individuell eingerichtete Datenbanken mit guter Zugänglichkeit möglich. Heute entfällt die individuelle Pflege der Daten an vielen Plätzen. Stattdessen werden Informationen "vergoogelt" und über Web-Applikationen zugänglich gemacht. Dies erfordert ein hohes Lesetempo, da die Informationsmenge stetig steigt. Hinzu kommt, dass der Anrufer auf eine qualifizierte Auskunft wartet und dass während der Suchroutine der Dialog aufrechterhalten bleiben muss. Der Einsatz von unterstützenden Techniken wie der synthetischen Sprachausgabe ist an diesen Plätzen nur bedingt hilfreich.

BIK@work: Wie sprechen Sie Arbeitgeber an?

Große-Drenkpohl: Zu den Aufgaben unseres Fachdienstes für sehbehinderte Menschen des LWL-Integrationsamtes Westfalen gehört, auch Arbeitgeber rund um die Themen Sehbehinderung und Blindheit zu informieren. Ein wichtiger Aspekt ist die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Arbeitsplätze. Da wir auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, ist uns eine nachhaltige Förderung wichtig. Da Arbeitgeber den Förderantrag stellen, sind wir in diesen Fällen auch in der Beratung.

Weiterhin informieren wir im Rahmen unserer Fortbildungen Arbeitgeber- und Schwerbehindertenvertretungen über die Möglichkeiten. Im Einzelfall unterstützen wir auch Softwareunternehmen, die Interesse an der Umsetzung haben.

BIK@work: Reichen die Instrumente des SGB IX zur Umsetzung von Barrierefreiheit am Arbeitsplatz Ihrer Meinung nach aus?

Große-Drenkpohl: Grundsätzlich ja. Zusätzliche Aufwendungen, die als technische Arbeitshilfen für schwerbehinderte Menschen erforderlich sind, können bis zur vollen Höhe gefördert werden. Aber auch der Arbeitgeber ist in der Verantwortung, die Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten. Hier fehlt es häufig an Informationen, werden Instrumente wie Betriebs- oder Integrationsvereinbarungen noch zu wenig genutzt. Hilfreich könnte eine Regelung ähnlich dem amerikanischen Gesetz „Section 508“ des „Rehabilitation Act“ sein, das die Mindestanforderungen für die Informationstechnik beschreibt – schließlich gilt die BITV nicht explizit für Arbeitsplätze und beschränkt sich auf Webangebote und damit verbundene Präsentationsprogramme.

BIK@work: In Ihrer täglichen Arbeit steht die technische Beratung eines Integrationsamtes im Vordergrund. Was kann BIK@work aus dieser Sicht in Betrieben leisten?

Große-Drenkpohl: Neben der allgemeinen Information von Softwarefirmen und Arbeitgebern ist aus meiner Sicht die konkrete Unterstützung durch Projekte wie BIK@work erforderlich. Die Implementierung von Zugänglichkeit und Anwendbarkeit in den Entwicklungsprozess erfordert eine Prozessbegleitung und Validierung der Ergebnisse. Gemeinsam mit ausgewählten Arbeitgebern wollen wir die Anforderungen der Barrierefreiheit am Arbeitsplatz erfüllen. Wir machen jetzt zusammen mit BIK@work die Erfahrungen und werden dann konkret über die Schwerpunkte berichten. "Best-Practice"-Fälle können die Chancen der Umsetzung wesentlich steigern!

BIK@work: Das LWL-Integrationsamt Westfalen schult und informiert Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeberbeauftragte und Personalverantwortliche zum Schwerbehindertenrecht. Welchen Stellenwert hat Barrierefreiheit am Arbeitsplatz in den Köpfen dieser Zielgruppen heute?

Große-Drenkpohl: Speziell aus der Sicht des Fachdienstes spielt die Information zum Thema Barrierefreiheit eine große Rolle. Es ist jedoch festzustellen, dass der Anteil der sinnesbehinderten Menschen im Vergleich zur Gesamtzahl der schwerbehinderten Menschen nicht so groß und bei vielen Akteuren das Problembewusstsein noch nicht vorhanden ist. Wir sehen allerdings eine steigende Tendenz von qualifizierten Nachfragen, da in vielen Unternehmen und Behörden schon der demografische Wandel neue Wege bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -prozesse erfordert.

Das Interview führte Susanne Schmidt.

Informationen über den Fachdienst für sehbehinderte Menschen des LWL-Integrationsamtes Westfalen
http://www.lwl.org/LWL/Soziales/integrationsamt/fachdienste/sehbehinderte/


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