Formulare, Merkblätter und Broschüren im Webauftritt von Hamburg-Service (www.hamburg.de/service) sollen auch für behinderte Menschen barrierefrei nutzbar werden. Zwar gibt es eine Hamburgische BITVO (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) schon seit dem Jahr 2006, aber, so Friedhelm Kruse, Leiter des Behördenfinders der Freien und Hansestadt Hamburg in der Abteilung Organisation und Zentrale Dienste in der Finanzbehörde, „dort steht nur, dass der Zugang barrierefrei sein soll, aber niemand hat gesagt, wie es geht.“
Friedhelm Kruse
An dieser Aufgabe hat das „Hamburger Netzwerk für barrierefreie Informationstechnik“ (HNBI) lange gearbeitet und jetzt der Online-Redaktion der Senatskanzlei „Hinweise für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente“ vorgelegt. Der BIK-Berater Detlef Girke hat das Netzwerk 2004 gegründet. Dort arbeiten mit ihm unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Senatskanzlei, der Finanz- und der Bildungsbehörde, den Öffentlichen Bücherhallen, der Handels- und Handwerkskammer, Webagenturen sowie Usability-Beraterinnen und -Berater. Girke: „Unsere Hinweise richten sich an die Praktiker.“
Friedhelm Kruse ist engagiert dabei, denn er hat seit 1995 das Navigationssystem „Behördenfinder“ der Freien und Hansestadt Hamburg aufgebaut. Unter dieser Adresse (www.hamburg.de/behoerdenfinder) und auch mobil unter www.hamburg.de/geht-app können Hamburger Bürgerinnen und Bürger sehen, welche Ämter für ihre Anliegen zuständig sind, wann sie geöffnet haben, sogar, wie lang die Wartezeiten in einigen Kundenzentren der Bezirke sind. Sie finden, wo welche Anträge zu stellen sind, die sie auch (oft als PDF-Datei) herunterladen können. Das kostenpflichtige Hamburg-Telefon 115 und der telefonische Hamburg-Service (Telefon 040 42828-0) stützen sich bei ihren Auskünften auf die Inhalte des Behördenfinders. Auch das Geofox-Fahrplanauskunftssystem des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) nutzt seine Informationen. „Täglich um 22 Uhr wird der Behördenfinder aktualisiert, bei „Akutlagen“ wie etwa der EHEC-Epidemie müssen wir schneller sein“, erklärt Kruse. Noch sind nicht alle PDF-Dokumente im Behördenfinder barrierefrei, doch er hofft, dass sich das nun auch bald verbessern wird.
Die vom HNBI erarbeiteten Hinweise gelten ab sofort für die Hamburger Online-Redaktion der Senatskanzlei und hamburg.de. Sie sind deshalb in das Redaktionsstatut aufgenommen worden. Andrea Guthaus, Mitarbeiterin in der Senatskanzlei berichtet: „Diese Verpflichtung haben wir jetzt mit den Ressortleitern vereinbart.“ Wichtig sei es, betont Friedhelm Kruse, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbehörden geschult werden, damit ihre Vorlagen richtig strukturiert in die Redaktion gelangen, wo sie in barrierefreie Dokumente umgestaltet werden. Girke: „Ob ein PDF-Dokument barrierefrei ist, kann mit dem BITV-Test von BIK geprüft werden.“ (BIK – Barrierefrei informieren und kommunizieren (www.bik-online.info / www.bitvtest.de ). Nach erfolgter Qualitätsprüfung erhalten die Dokumente den Dateizusatz „barrierefreies PDF“, so dass auch blinde und sehbehinderte Menschen auf der Webseite www.hamburg.de/service erkennen können, ob das gewünschte Formular für sie nutzbar ist. Nicht zuletzt hofft das Hamburger Netzwerk, dass barrierefreie Broschüren und Merkblätter auch zu verbesserten Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen. Nicht nur behinderte, sondern auch ältere Menschen profitieren von barrierefrei gestalteten Merkblättern, Broschüren und Formularen, betont Detlef Girke. Die Empfehlungen des HNBI sollen aber auch ein Anstoß für andere Online-Redaktionen sein, entsprechende Anforderungen zu erstellen und umzusetzen.
Autorin: Sigrid Meißner
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