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Aktuelle Meldung

Barrierefreiheit in der Justiz
DVBS und BIK@work beim 19. EDV-Gerichtstag vom 15. bis 17. September 2010 in Saarbrücken

"Unser Einsatz hat sich gelohnt", sagte Finanzrichter Andreas Carstens zufrieden. "Es ist uns gelungen, sehr viele Teilnehmer für die Notwendigkeit von Barrierefreiheit in IT-Anwendungen der Justiz zu sensibilisieren, und wir konnten zahlreiche Kontakte mit Produktanbietern knüpfen." Der Jurist aus Hannover ist Mitglied beim DVBS und stand zusammen mit BIK@work-Beraterin Regina Oschmann aus Marburg am Infostand von DVBS und BIK@work, wo zwei blinde und sehbehinderte Kollegen an Bildschirmen demonstrierten, welche Barrieren sich für sie auftun und wie diese verhindert werden können. Mit der Frage, was "Barrierefreiheit von IT-Anwendungen in der Justiz" bedeutet, beschäftigte sich ein Arbeitskreis unter Vorsitz des Rechtsanwalts Dr. Thomas Lapp aus Frankfurt.

Praktische Fragen und konkrete Beispiele zur Arbeit von blinden und sehbehinderten Menschen am PC standen im Vordergrund. DVBS-Vorsitzender und Vorsitzender Richter am Landgericht Bremen Uwe Boysen sowie BIK@work-Berater Detlef Girke stellten einerseits die Hürden und andererseits die Zugänglichkeitsanforderungen dar. Diese Anforderungen müssen erfüllt sein, damit blinde und sehbehinderte Menschen mit Screenreadern, mit Braillezeile und/oder Sprachausgabe oder Großbildsystemen am Computer arbeiten können. Für Menschen mit Hörschädigungen sind Inhalte in Gebärdensprache, Audio und Videosequenzen durch Untertitel zu übersetzen. Für Menschen mit motorischen Einschränkungen, die zum Beispiel an einer Spezialtastatur arbeiten, ist es wichtig, dass Webseiten nicht nur mit der Maus zu bedienen sind.

Die Entwicklung zur "elektronischen Akte" wird alle Arbeitsplätze in der Justiz verändern. Umso wichtiger ist die barrierefreie Anwendung, ihre klare Struktur kommt letztlich auch nichtbehinderten Beschäftigten zugute. Software für die Justiz wird bereits seit Jahren entwickelt. "NeFa", das gemeinsam von der hessischen und niedersächsischen Justiz vorangetrieben wird, ist eines der neueren Projekte in der Justizverwaltung.

Für Richter Carstens ist es wichtig, im frühen Stadium des Aufbaus engen Kontakt mit Programmentwicklern zu halten. "Unentbehrlich sind dabei die Erfahrungen der behinderten Nutzer und Anwender. Sie müssen von Anfang an einfließen", betonte er. Die Fachgruppe Jura des DVBS und BIK@work wollen daran arbeiten. "Es lohnt sich, auch im nächsten Jahr wieder zum EDV-Gerichtstag zu fahren", bekräftigte Carstens.

Weitere Informationen:

Arbeitskreis "Barrierefreiheit von IT-Anwendungen in der Justiz"
DVBS e.V. Marburg

Textredaktion: Sigrid Meißner


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